Ausfüllen einer Verordnung für Ergotherapie und Logopädie:
Eine Verordnung muss mit folgenden Informationen ausgefüllt sein:
- sämtliche Angaben des Patienten
- Verordnetes Heilmittel (z.B. sensomotorisch perzeptive Behandlung)
- Indikationsschlüssel
- dazugehörige Diagnose
- ICD-10-Code
- wöchentliche Therapiefrequenz (z.B. 1-2 mal pro Woche)
- Stempel und Unterschrift des Arztes
Handgeschriebene verbesserte Fehler und/oder Ergänzungen müssen mit Stempel und Unterschrift des Arztes bestätigt werden.
Der Behandlungsbeginn muss spätestens zwei Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.
Regelfall:
Ein Regelfall besteht aus Erst- und Folgeverordnungen. Die Gesamtverordnungsmenge (GVM) ist abhängig von der Diagnose und dem dazugehörigen Indikationsschlüssel, varriierend zwischen 6-10 Einheiten. Ist der Regelfall zu Ende, muss eine Therapiepause von mindestens 12 Wochen stattfinden, bevor ein Regelfall bei gleicher Diagnose entsteht.
Langfristige Behandlungen sind aber möglich.
Verordnungen außerhalb des Regelfalles:
Wenn der Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die GVM hinaus befürwortet (z.B. bei chronischen Krankheiten, Schlaganfall, Entwicklungsstörungen u.s.w.), kann er auch außerhalb des Regelfalles weitere Folgerezepte ausstellen.
Hierfür muss die Verordnung entsprechend angekreuzt werden und eine medizinische Begründung eingetragen werden.
Anzahl der Behandlungen pro Verordnung:
Pro Verordnung können im Regelfall maximal 10 Behandlungseinheiten verordnet werden.
Da die Kataloge sehr umfangreich sind, haben wir im Impressum einen Link zum Heilmittelkatalog angegeben.
Gerne sind wir bereit, notwendige Fragen mit Ihnen telefonisch zu klären.